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Breite Palette von Wirtschaftszweigen im Fokus, einschließlich:

Landwirtschaft
Dienstleistungssektor
Herstellung
Business Planner Consulting LLP,
Stadtbezirk Bostandik,
Almaty 050060,
Republik Kasachstan
tel. +7 777 243 21 09 (Handy)

Wir bieten ausländischen Unternehmen folgendes an:

Unternehmensberatung

Marktforschung

Übersetzung

Wir bemühen uns, unsere Tätigkeit im Einklang mit Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance) zu gestalten. Wir legen großen Wert darauf, im Umgang mit unseren Kunden und Geschäftspartnern immer verantwortungsbewusst und transparent zu sein.

Die Business Planner Consulting LLP ist eine Partnerschaft kasachischen Rechts*. Die Partnerschaft mit beschränkter Haftung ist nach kasachischem Recht eine juristische Person, gegründet von einer oder mehreren Personen, deren Mitglieder einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die Haftung eines Gesellschafters ist jeweils auf dessen Geschäftsanteil am Stammkapital des Unternehmens beschränkt. Der Mindestbetrag des Stammkapitals beläuft sich auf 100 Monatsverrechnungseinheiten**.

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Verwaltungsorgan der Partnerschaft. Zur ausschließlichen Kompetenz der Gesellschafterversammlung gehören u.a.:

♦ Änderung der Satzung der Partnerschaft

♦ Schaffung und Auflösung von Organen der Partnerschaft

♦ Genehmigung der Finanzberichte und Gewinnausschüttung

♦ Umwandlung oder Auflösung der Partnerschaft

♦ Genehmigung von internen Regeln und einigen anderen Dokumenten, die Aktivitäten innerhalb der Partnerschaft regeln***

Die Partnerschaft hat einen Geschäftsführer, der laufende Geschäfte der Partnerschaft nach den Weisungen der Gesellschafterversammlung und im Rahmen von Gesetz und Satzung führt.

______________________________

* Gemäß dem Gesetz der Republik Kasachstan "Über die Partnerschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung" vom 22. April 1998.

** Die Monatstverrechnungseinheit für das Jahr 2021 beträgt 2,917 tenge seit dem 1. Januar.

*** Außer Dokumenten, für deren Genehmigung andere Organe der Partnerschaft zuständig sind.